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Corona-Verordnung

Aktuelle Regelungen lt Niedersächsischem Stufenplan:

Aktuelle Stufe: Inzidenz stabil <35

Anreise

Bei Anreise benötigen Sie einen qualifizierten negativen Corona-Test*, den Sie am Empfang vorlegen müssen und nachweisen müssen.

Von jeglicher Testung ausgenommen sind Gäste, die einen vollständigen Impfschutz nachweisen können oder als „Genesene“ im Sinne der Verordnung gelten und durch einen Positiv-Test (nicht älter als 6 Monate) diesen Status nachweisen können. Die Ausnahme gilt auch für evtl. vorgeschriebene Folgetestungen. Ebenso ausgenommen ist die Testung von Kinder im Alter bis zu 13,99 Jahren.

*qualifizierter Test:

  1. PCR – Testung mit entsprechender Laborbescheinigung
  2. PoC-Antigen-Test mit patientennaher Durchführung und entsprechender Bescheinigung durch einen Arzt oder sonstige zertifizierte und zugelassene Stelle
  3. Test zur Eigenanwendung der durch das RKI zugelassen ist und unter fachkundiger Aufsicht entnommen wird und das Ergebnis bescheinigt wird.

Mund-Nasen-Bedeckung

  • Die Verpflichtung entfällt in der Außengastronomie. In Innenräumen besteht diese Verpflichtung jedoch weiter, sofern sich der Gast nicht am Tisch befindet.

Test-Center“

Das Nordseehotel bietet seinen Gästen, aber auch externen Gästen eine zugelassene Testung mittels SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest als Eigentest (siehe oben, Variante 3) unter Aufsicht unserer zertifizierten Corona-Beauftragten an. Das Testergebnis wird bescheinigt. Die Bescheinigung ist gem. Verordnung gültig. Der Preis für den Test in unserem Hause beträgt € 15,00 pro Test. Wir testen täglich ab 10.05.2021 von 14.00 h – 17.00 h nach Voranmeldung. Anmeldung ist möglich an unserem Empfang / Rezeption persönlich oder per Telefon (unter 04935 8010 bzw. intern -90-), per Mail (an info@nordseehotel-freese-juist.de) oder direkt über unsere Homepage (www.nordseehotel-freese-juist.de) unter der dortigen Testterminbuchung. Außerhalb der o.g. Zeiten testen wir gerne nach weiterer Vereinbarung und evtl. Aufschlag.

Darüber hinaus gibt es Testmöglichkeiten in einem Testcenter (privater Betreiber) am Hafen, bei den Ärzten (nur gegen Voranmeldung) und in der Apotheke.

Datenerhebungen

Alle nicht im Hotel beherbergten Gäste, welche unsere Restaurants besuchen, müssen sich per  LUCA – APP einchecken und auschecken. Dies gilt nicht für Hausgäste.

Hygiene-Konzept:

Das Nordseehotel verfügt über ein Hygiene-Konzept und geschulte Mitarbeiter, die dieses Konzept umsetzen. Desinfektionen im Bereich der öffentlichen Fläche und Räume werden regelmäßig, teilweise stündlich durchgeführt. Reinigungen und Desinfektionen von öffentlichen Toiletten in unserem Hause finden mehrmals täglich statt.

Frühstück

Für unsere Hausgäste bieten unser Frühstück von 08:00 h – 11.00 h an. Das Frühstück erfolgt in Buffetform.  

Aufgrund der aktuellen Vorschriften gelten folgende Regelungen:

  • Maskenpflicht, wenn Sie am Buffet sind oder wenn Sie sich im Raum bewegen
  • Handdesinfektion bevor Sie Lebensmittel dem Buffet entnehmen

Restaurants

Für Gäste mit Halbpension servieren wir diese von 17.30 h – 21.30 h in unseren Hotelrestaurants.
Die Tische sind hierfür von uns bereits reserviert.

Unsere Mittagskarte servieren wir von 12.00 h – 14.00 h in unseren Hotelrestaurants oder der Außengastronomie.

Kleinigkeiten, Kaffee & Kuchen und Getränke erhalten Sie täglich von 11.00 h an in unserer Außengastronomie (siehe oben) und unseren Hotelrestaurants.

Die Hubertusklause ist täglich geöffnet von 17.30 h und unsere Mitarbeiter servieren warme Speisen von 17.30 h – 21.30 h. Um Tischreservierung wird gebeten. Bitte beachten Sie folgende Regelungen

  • Maskenpflicht (außer am Tisch)
  • Abstandspflicht (aktuelle Haushaltsregelungen)
  • Händedesinfektion beim Betreten

Schwimmbad / Sauna

Aktuell dürfen wir unser Schwimmbad und die Sauna wieder öffnen.

  • Öffnungszeiten Schwimmbad
    1. von 07.00 h – 13.00 h, täglich
    2. von 15.00 h – 22.00 h, täglich
  • Öffnungszeiten Sauna
    1. von 16.00 h – 22.00 h, täglich

Nur für Hotelgäste, die an der Rezeption bei Anreise den notwendigen Negativ-Test, vollständigen Impf- oder Genesen-Nachweis erbracht haben und/oder die Testwiederholungen vorgelegt haben.